Das Projekt bleibt aus der Sicht der FDP, käme es dann tatsächlich vors Volk, ein Himmelfahrtkommando. Wie soll dem Volk erklärt werden, warum sich die Politik, die bisher kaum durch Sparsamkeit aufgefallen ist, nicht wie jeder Privathaushalt «nach der Decke strecken» soll?
Der FDP genügt die heutige Regelung der Schuldenbremse. Sie ermöglicht bereits eine Neuverschuldung nämlich generell dann, wenn die Schuldenquote 12% des kantonalen BIPs unterschreitet oder wenn der Grosse Rat mit qualifiziertem Mehr auf die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags verzichtet.
Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung hat in der Praxis bereits einen Makel: Die Jahre 2020 und 2021 kommen für das «virtuelle Ansparen» wegen der negativen Ergebnisse nicht in Frage. Auch für die nächsten paar Jahre können wohl kaum namhafte Beträge «virtuell» auf die Seite gelegt werden. Dies auch, weil im Kanton Bern auf der steuerlichen Seite Handlungs- und Entlastungsbedarf besteht.